93.8A
Palliativmedizin- -
- Kode weglassen - Rehabilitation (BA.-)
- Kode weglassen - Zusätze für die Rehabilitation (BB.-)
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- Kodes aus diesem Kapitel können nur kodiert werden, wenn diese Leistung unter der Leitung von Fachärzten oder Schwerpunktträgern, deren Weiterbildungsprogramm palliativmedizinische Inhalte abbildet (Innere Medizin, Onkologie, Geriatrie, Pädiatrie), erbracht wurde.